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Sicheres Abbrennen von privaten Osterfeuern

Durch das Abbrennen von Osterfeuern wird in vielen Ortschaften mit Unterstützung der Feuerwehr auch Brauchtumspflege betrieben. In den zurückliegenden Jahren wurde dieser schöne Brauch verstärkt wieder aufgegriffen. Leider wird das so genannte Brauchtumsfeuer oftmals mit der bequemen Beseitigung des Baumschnitts und anderer Gartenabfälle sowie Restmüll verwechselt.

 

„Vereinzelt hat es bei diesen Veranstaltungen immer wieder Unfälle und andere Schadensfälle mit hohen Sach- oder Personenschäden gegeben“, warnt Landesbrandmeister Detlef Radtke, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein.

 

Die Feuerwehr gibt folgende Sicherheitsregeln und bittet um Beachtung:

 

  • Auflagen der zuständigen Behörde einholen und Auflagen beachten
  • Absprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr
  • Erst an dem Tag, an dem das Feuer entzündet werden soll, das Material aufschichten oder
  •  umschichten, so können vor allem Kleintiere, die dort Unterschlupf gesucht haben, flüchten
  • Zum Schutz der Umwelt nur unbehandeltes Holz, trockenes Baum- und Strauchwerk verbrennen
  • Genügend Sicherheitsabstand einhalten zu Gebäuden, Wäldern, öffentlichen Verkehrsflächen, Wohngebieten
  • Sperrmüll, Reifen oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden
  • Keine Brandbeschleuniger als Hilfsmittel für das Anzünden benutzen
  • Das offene Feuer muss ständig beaufsichtigt werden
  • Sicherheitsabstände zum Osterfeuer bzw. zur Glut festlegen


Im Falle eines Notfalles oder Brandes sofort die Feuerwehr üben Notruf 112 alarmieren.