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Allgemeines

Das Feuerwehrwesen umfasst nach dem schleswig-holsteinischen Brandschutzgesetz die Brandbekämpfung, die Technische Hilfe, die Verhütung von Bränden und die Mitwirkung im Katastrophenschutz.

 

Hierfür halten die Gemeinden als Träger öffentliche, zumeist Freiwillige Feuerwehren vor. Zurzeit bestehen in Schleswig-Holstein mehr als 1.400 freiwillige Feuerwehren mit rund 50.000 aktiven Mitgliedern, die ihre Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich zum Wohle unserer Mitbürger verrichten.

Neben den gesetzlichen Aufgaben übernehmen viele Freiwillige Feuerwehren in den zumeist ländlichen Gemeinden Schleswig-Holsteins vielfältige Aufgaben, wie etwa die Durchführung von oder die Unterstützung bei öffentlichen Veranstaltungen oder bei der Jugendarbeit.

 

Außerdem gibt es in Schleswig-Holstein 4 Berufsfeuerwehren (Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster) mit cirka 750 Beamte

 

Den mehr als 400 Jugendfeuerwehren im Land gehören ca. 9.500 Jugendliche an.

 

Weiter gibt es etwa 30 Werkfeuerwehren mit mehr als 1.000 haupt- und nebenberuflichen Mitgliedern. Sie alle sind mit rund 2.000 Löschfahrzeugen und etwa 800 Spezialfahrzeugen ausgerüstet.