Gefahr bei unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern
Durch unsachgemäßen Umgang, Leichtfertigkeit und falsche Gefahreneinschätzung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, ereignen sich jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände, sondern oftmals ist auch menschliches Leid zu beklagen. Besonders verursacht illegale Pyrotechnik vermehrt lebensgefährliche Verletzungen.
Die Feuerwehr gibt folgende Sicherheitshinweise zu Silvester:
auf die Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörde achten
keine Feuerwerkskörper in Kinderhand
Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst an Personen ab 18 Jahre abgegeben werden
Nur von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung) geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände kaufen
Gebrauchshinweise aufmerksam lesen und beachten
Feuerwerkskörper nur im „Freien“ zünden und mindestens 300 Meter Abstand von Häusern mit Weichbedachung (Reetdachhäuser) oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind
„Blindgänger“ nie erneut zünden
nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es verboten, Feuerwerkskörper in der unmittelbaren Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen abzubrennen
gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier werfen
beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch das Dachfenster) und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen können
Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder Rohr senkrecht in die Höhe starten
bei starkem Wind sollte auf das zünden von Raketen verzichtet werden
für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten (Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser)
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, bitte umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren.
In dem Zusammenhang warnen die Feuerwehren vor der Verwendung dieser illegalen Böller, da diese handhabungsunsicher sind und kein genormtes Abbrandverhalten haben. Die Sprengkraft eines illegalen Böllers kann ausreichen, um einer Person lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen zuzufügen. Illegale Böller erkennt man daran, dass das Zulassungszeichen der BAM fehlt.



